Satzung und Gremien

Satzung

Die erste Satzung der Erbbau-Genossenschaft wurde auf der Gründungsversammlung im März 1919 beschlossen. Seitdem wurde sie mehrmals überarbeitet. Die aktuelle Fassung der Satzung (PDF) wurde im Jahr 2019 beschlossen. Nach wie vor wird zu Beginn der Geschäftszweck der Genossenschaft beschrieben:

»Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.«

Gremien

Die Organe der Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Das oberste Beschlussorgan, die Mitgliederversammlung, wählt die Aufsichtsratmitglieder für jeweils 3 Jahre. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, diese führen die Geschäfte und amtieren jeweils 5 Jahre.

Die Mitglieder des Vorstandesbestellt bis
Judith Boczkowski30.05.2026
Kristina Momberg30.05.2026
Andreas Sandmann30.09.2024
Marcus Wilhelm30.09.2024
Die Mitglieder des Aufsichtsratesgewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr
Claudia Brede2025
Martin Frobel-Akar – Schriftführer2024
Bernhard Keil – stellv. Vorsitzender2026
Simon Licht2026
Robert Perske – stellv. Schriftführer2024
Jürgen Reekers – Vorsitzender2025

(Stand: 10.10.2024)