Satzung
Die erste Satzung der Erbbau-Genossenschaft wurde auf der Gründungsversammlung im März 1919 beschlossen. Seitdem wurde sie mehrmals überarbeitet. Die aktuelle Fassung der Satzung (PDF) wurde im Jahr 2019 beschlossen. Nach wie vor wird zu Beginn der Geschäftszweck der Genossenschaft beschrieben:
»Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft.«
Gremien
Die Organe der Genossenschaft sind die Mitgliederversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
Das oberste Beschlussorgan, die Mitgliederversammlung, wählt die Aufsichtsratmitglieder für jeweils 3 Jahre. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands, diese führen die Geschäfte und amtieren jeweils 5 Jahre.
Die Mitglieder des Vorstandes | bestellt bis |
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Judith Boczkowski | 30.05.2026 |
Kristina Momberg | 30.05.2026 |
Andreas Sandmann | 30.09.2024 |
Marcus Wilhelm | 30.09.2024 |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates | gewählt bis zur Entlastung für das Geschäftsjahr |
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Claudia Brede | 2025 |
Martin Frobel-Akar – Schriftführer | 2024 |
Bernhard Keil – stellv. Vorsitzender | 2026 |
Simon Licht | 2026 |
Robert Perske – stellv. Schriftführer | 2024 |
Jürgen Reekers – Vorsitzender | 2025 |
(Stand: 10.10.2024)