In unserer Genossenschaft sind Sie Mitglied und Mieter zugleich. Mit Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich am Eigenkapital und erhalten dafür eine Dividende, wenn die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung eine Auszahlung beschließt. Mit diesem Anteil gehört Ihnen ein Stück von der gesamten Genossenschaft.
Mit der Miete zahlen Sie eine entsprechend günstige Nutzungsgebühr und profitieren von vielen Vorteilen: Sie wohnen unbesorgt, denn für Ihre Wohnung haben Sie einen Dauernutzungsvertrag mit garantiertem Wohnrecht – auf Lebenszeit.
Gemäß unserer Satzung müssen wir Sie vor Mietvertragsabschluss als Mitglied der Erbbau-Genossenschaft Kassel aufnehmen. Sie können also nur dann Mitglied bei uns werden, wenn sie eine Wohnung oder ein Haus mieten.
Die Höhe eines Geschäftsanteils beträgt 260,- Euro, das Eintrittsgeld 30,- Euro.
Für eine Zweizimmerwohnung sind beispielsweise für zwei Geschäftsanteile 520,- Euro einzuzahlen, für eine Dreizimmerwohnung für drei Geschäftsanteile 780,- Euro usw.
Für größere Wohnungen bzw. Einparteienhäuser ist ein höherer Beitrag erforderlich.
Auf das Geschäftsguthaben bzw. die Geschäftsanteile wird ab dem folgenden Jahr eine jährliche Dividende gewährt, die 4% Verzinsung beträgt und durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden muss. Das Geschäftsguthaben wird nach Beendigung des Mietverhältnisses, in der Regel nach einem Jahr, zurückerstattet. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Satzung.
Aufnahme von Wohnungsbewerbern
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für Nichtmitglieder der Genossenschaft, sich auf eine Wohnung oder ein Haus in der Erbbau-Genossenschaft in den Riedwiesen oder im Fasanenhof zu bewerben. Hierzu wird in der Genossenschaft eine Bewerberliste für Nichtmitglieder geführt. Aufgrund der hohen Zahl der Bewerber auf dieser Liste und der großen Nachfrage ist diese aktuell geschlossen.
Unsere Bewerberliste war zuletzt bis zum 25. September 2020 für Neubewerbungen geöffnet; bis zu diesem Termin konnten die Bewerbungsformulare in unserer Geschäftsstelle eingereicht werden.
Das Interesse an unserer Genossenschaft und unseren Wohnräumen war auch in dieser Bewerbungsphase wieder überwältigend.
Generell haben Mitglieder oder die Kinder von Mitgliedern Vorrang bei Wohnungsvergaben. Grundsätzlich ist eine Mitgliedschaft auf ein Kind begrenzt, kann jedoch, im Wechsel, auf andere Geschwister übertragen werden.