Die Frühjahrsabholung erfolgt Mo 31.3.2025 ab 7 Uhr; Ablegen des Schnittguts bitte von Fr 28.3. bis So 30.3.2025. Alles an gewohnter Stelle links neben dem Garagenkomplex in den Riedwiesen 45a.
Die in diesem Bereich ab ca. 24.3. angezeigte Halteverbotszone gilt ab 28.3.2024.
Abgefahren werden Baum- und Heckenschnitt bis 1 Meter Länge, nicht jedoch: Gras, Laub und Wurzeln/Baumstümpfe, und keine Kiefern- und Fichtengehölze.

Baum- und Heckenschnitt März ’25
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