Stellenweise ist kein Durchkommen: klatschnasses Blattwerk, dornenbewehrte Ranken … Wir bitten dringend darum, wo nicht schon geschehen, die Fußwege umgehend freizuschneiden.
Alle Mitglieder, Bewohner:innen der Riedwiesen kennen das wiederkehrende ‚Vergnügen‘, Hecken, Sträucher und ggf. auch Obstbäume an den Grundstücksgrenzen zu den Gehwegen und Straßen kürzen und stutzen zu müssen.
Weitgehend bekannt wird sein, dass die öffentlichen Vorgaben für Fußwege besagen, dass hier auf voller Breite eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern gegeben sein soll. Man bedenke das bei Regen stark herabhängende Ast- und Blattwerk
bei gleichzeitigem Einsatz von Regenschirmen und dem Führen von Kinderkarren … Man denke an diejenigen unter uns, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind. Man denke an die jüngeren Kinder, die auf den schmalen Fußwegen radfahren …
Für Straßen soll ab der Bordsteinkante eine Durchfahrthöhe von 4,50 Metern freigeschnitten sein – neben Hecken, Sträuchern und Büschen sind die Anwohner:innen hier auch für Obstbäume, zu denen etwa auch Haselsträucher zählen, zuständig – um alle übrigen Laub- und Nadelbäume hat sich die Genossenschaft zu kümmern.