© photo room / Andrea Scheffer

Vom Freischneiden und Durchkommen

Vor einiger Zeit schon sind an mehrere Nutzer:innen Schreiben der Genossenschaft versandt worden, die diese an das Freischneiden von Wegen und Straßen erinnern sollten. Der Vorstand bedauert, dass dies in einer recht brüsken Art geschehen ist, und bittet die Angesprochenen dafür um Entschuldigung. Hinweisen möchte der Vorstand auch darauf, dass die Kolleginnen aus dem Büro hierfür keinerlei Verantwortung zu tragen hatten.

Alle Mitglieder, Bewohner:innen der Riedwiesen kennen das wiederkehrende ‚Vergnügen‘, Hecken, Sträucher und ggf. auch Obstbäume an den Grundstücksgrenzen zu den Gehwegen und Straßen kürzen und stutzen zu müssen.

Weitgehend bekannt wird sein, dass die öffentlichen Vorgaben für Fußwege besagen, dass hier auf voller Breite eine Durchgangshöhe von 2,50 Metern gegeben sein soll ( – man bedenke das bei Regen stark herabhängende Ast- und Blattwerk
bei gleichzeitigem Einsatz von Regenschirmen und Führen von Kinderkarren …).

Für Straßen soll ab der Bordsteinkante eine Durchfahrthöhe von 4,50 Metern freigeschnitten sein – neben Hecken, Sträuchern und Büschen sind die Anwohner:innen hier auch für Obstbäume, zu denen etwa auch Haselsträucher zählen, zuständig – um alle übrigen Laub- und Nadelbäume hat sich die Genossenschaft zu kümmern.

Geschrieben am: