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Spitzbodendämmung mit Zellulose

Ein weiterer niedriginvestiver Beitrag zur energetischen Sanierung unserer Häuser in der Riedwiesensiedlung und am Fasanenhof

Eine bessere Dämmung unseres Gebäudebestands ist notwendig, um ihn für den Einbau nicht-fossiler Heizungsanlagen fit zu machen. Vor einigen Monaten haben wir bereits beschlossen, innerhalb von zwei bis vier Jahren alle Häuser mit zweischaligen Außenwänden (das sind die meisten) mit einer Hohlwanddämmung energetisch aufzuwerten.

Wir haben nun erstmals die oberste Geschossdecke eines Wohnhauses mit Zellulosefasern dämmen lassen. Bereiche, die begehbar sein müssen (wie der Weg von der Bodentreppe zum Schornstein, einem Ausstiegsfenster oder einer Sat-Anlage), werden als „aufgestelzter“ Laufsteg aus Holzdielen ausgebildet. Wenn ein Teil des Spitzbodens als Lagerfläche benötigt wird, kann dies ebenfalls berücksichtigt werden.

Die Dämmung aus Zellulosefasern ist bauphysikalisch vorteilhaft, da sie „diffusionsoffen“ ist – das heißt, es kann sich kein für die Bausubstanz schädliches Kondenswasser in der Konstruktion bilden. Ein weiterer Pluspunkt ist die rasche und unkomplizierte Ausführung: die Arbeiten dauern bei einem durchschnittlichen Dachboden einer Doppelhaushälfte nur einen Tag. Und schließlich ist das Verfahren gegenüber einer druckfesten Dämmung wesentlich preisgünstiger und eignet sich somit als Baustein zu unserer Strategie, durch niedriginvestive Maßnahmen einen möglichst großen Teil unseres Gebäudebestandes in möglichst kurzer Zeit in Hinblick auf den Dämmstandard zu verbessern. Hohlwand- und Spitzbodendämmung zusammen können zum Beispiel den Heizwärmebedarf eines Doppelhaushälfte auf einen Schlag um über 20% reduzieren!

Auch bei der Spitzbodendämmung mit Zellulose gilt: Das Verfahren eignet sich für den größten Teil unseres Gebäudebestands, also sowohl für den Fasanenhof als auch die Riedwiesensiedlung. Das Quartierskonzept betrifft zwar streng genommen nur die Riedwiesensiedlung, jedoch wollen und werden wir die gewonnenen Erkenntnisse dem gesamten Gebäudebestand der Erbbau-Genossenschaft zugute kommen lassen.

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