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Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen

Uns erreichten Anfragen von Mietern/Nutzern, die in Ihren Wohnungen/Häusern Unterkunft für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung stellen wollen. Grundsätzlich begrüßt der Vorstand diese Initiativen.

Wir bitten Sie als Mieter*in, uns in einem solchen Fall mitzuteilen, um welchen Raum / welche Räume es sich dabei handelt. Möglich sind Räume, die ausweislich des Mietvertrags als Wohnräume deklariert sind (die Räume müssen jederzeit über 2 Rettungswege verfügen; bitte kontaktieren Sie uns, falls darüber Zweifel bestehen). +++ Die Unterbringung darf nur unentgeltlich erfolgen. +++ Die Klärung der behördlichen Erfordernisse, die Organisation in Fragen der Zuweisung etc. obliegt Ihnen als Mieter*in.

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